Therapie statt Strafe

Zielgruppe:

KlientInnen mit einem Strafaufschub zum Zweck der Therapie gemäß § 39 SMG (Suchtmittelgesetz)

Voraussetzungen:

  • Bedingungen der Drogenberatung bei Aufnahme müssen erfüllt sein
  • Während der Therapie sind die Regeln der Drogenberatung einzuhalten

Betreuungsformen:

Einzelbetreuung je nach angeordneter gesundheitsbezogener Maßnahme gemäß § 11 SMG:

  1. psychosoziale Betreuung
  2. klinisch psychologische Betreuung
  3. Psychotherapie
  4. medizinische Betreuung

Ziele der Betreuung:

  • Drogenabstinenz der Klienten
  • Soziale Integration
  • Förderung der sozialen Kompetenz
  • Auseinandersetzung mit den individuellen Ursachen des Drogenkonsums

Kontaktperson:

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