Drogen und Schule (§13 SMG)
Du wurdest von deiner Schule zu einer Beratung nach §13 SMG geschickt? Vielleicht gab es den Verdacht, dass du mit Suchtmitteln wie Cannabis, Alkohol oder anderen Substanzen in Kontakt warst? Dafür reicht oft schon ein Hinweis oder eine Vermutung - und schon kann die Schule dich zu so einem Gespräch weitervermitteln.
Wichtig
Diese Beratung ist keine Strafe. Es geht nicht um Schuld, und es gibt noch keinen Kontakt mit Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft. Die Beratung soll dir helfen, die Situation zu klären - bevor etwas Größeres daraus wird.
Was passiert in der Beratung?
Bei den Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater bei uns kannst du:
- offen über das reden, was passiert ist
- Fragen zu Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen stellen
- deine Sicht der Dinge erzählen - ohne verurteilt zu werden
- gemeinsam überlegen, was für dich künftig gut und hilfreich wäre
- Die Gespräche sind vertraulich und auf deine Situation abgestimmt. Uns ist wichtig, dass du dich respektvoll und auf Augenhöhe behandelt fühlst.
Nach der Beratung bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du z. B. in der Schule abgeben kannst.