Gerichtliche Weisungen
Personen, die mit einer gerichtlichen Weisung zur Drogenberatung kommen, durchlaufen bei uns eine strukturierte Eingangsphase. Diese dient der ersten Abklärung und Vorbereitung auf eine mögliche Übernahme in die persönliche Beratung oder Therapie.
Die Eingangsphase umfasst fünf Schritte, die idealerweise elektronisch per E-Mail erledigt werden. Sollte die Nutzung von E-Mail nicht möglich sein, finden wir selbstverständlich eine alternative Lösung - bitte melden Sie sich einfach bei uns.
Nach jedem abgeschlossenen Schritt wird eine Bestätigung ausgestellt, die bereits dem Gericht vorgelegt werden kann.
Die fünf Schritte der Eingangsphase:
- Erfassen der Stammdaten, Unterzeichnung der Datenschutzvereinbarung sowie der Einwilligung zur Teilnahme an der Eingangsphase
- Bereitstellen der gerichtlichen Unterlagen (z. B. Verhandlungsprotokoll, Urteil, Weisungsschreiben, ...)
- Unterzeichnung unserer Therapievereinbarung
- Verfassen einer individuellen Deliktbeschreibung
- Bekanntgabe der eigenen zeitlichen Ressourcen, in denen die Beratung oder Therapie im Rahmen der gerichtlichen Weisung stattfinden kann
Nach Abschluss aller fünf Schritte findet eine interne Teambesprechung statt. Dabei wird entschieden, welche Fachperson freie Kapazitäten für eine Übernahme in die regelmäßige Präsenzberatung oder -therapie hat.