Kostenübernahme
Kostenübernahme
Anträge für die Kostenübernahme der Drogentherapieeinrichtungen sind je nach dem Wohnort von KlientInnen selbst zu stellen.
Magistrat Graz:
Behindertenreferat
Schmiedgasse 26
Tel.:0316/872-0
oder beim Behindertenreferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft
Mitzubringen sind: Meldezettel, ärztliches Gutachten und Staatsbürgerschaftsnachweis
Anmeldung in einer stationären Drogentherapieeinrichtung nur mit telefonischer Voranmeldung vom Klienten/In!!!!
Aufnahmebedingung bei allen Einrichtungen: Kostenzusage des jeweiligen Herkunftsbundeslandes und abgeschlossene Entzugsbehandlung
Die Kostenübernahme für die Entzugsbehandlung trägt meist die zuständige Sozialversicherungsanstalt.
Wenn keine detaillierten Angaben angeführt sind, handelt es sich um eine Drogenentzugsmöglichkeit.