Arbeitsprinzipien

 

- Anonymität -
- Freiwilligkeit -
- Kostenlosigkeit -


Ausnahme Psychotherapie

Alle PsychotherapieklientInnen haben aufgrund des ASVG und des österr. Psychotherapiegesetzes Anspruch auf bezahlte Behandlung - derzeit bezahlen die Krankenkassen nur einen Zuschuß von € 21,80. Nach einem Regierungsbeschluß der Steiermärkischen Landesregierung ist es der Drogenberatung möglich, Psychotherapie zu einem Stundensatz von € 45,00 anzubieten. Der Selbstbehalt beträgt somit pro Behandlungseinheit € 23,20. Dieser günstige Satz ergibt sich durch die Tatsache, daß das Land Steiermark die Struktur in Form von Räumlichkeiten und Sekretariat zur Verfügung stellt.
Kann der/die KlientIn zur Psychotherapiestunde nicht erscheinen, so hat er/sie dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Ansonsten ist der Betrag für diese Sitzung von KlientInnen zu bezahlen